Fahrgastrechte

Bahn-Verspätung: So viel Entschädigung steht dir zu – und so beantragst du sie

30. Oktober 2026  |  Natalia, Redaktion Trainradar24

Bahn-Verspätung: Wie viel Entschädigung gibt es?

Der Zug kam eine Stunde zu spät an? Dann steht dir ein Teil des Fahrpreises zu. Die Regeln gelten für die Deutsche Bahn, die ÖBB und alle anderen Bahnunternehmen in der EU und stammen aus der EU-Fahrgastrechteverordnung, die seit dem 7. Juni 2023 gilt. Hier steht, wie viel es gibt, wann nicht und wie du den Antrag stellst – mit Links zu den offiziellen Wegen.

Kurz erklärt
  • 60–119 Minuten Verspätung am Ziel: 25 % des Fahrpreises. Ab 120 Minuten: 50 %.
  • Maßgeblich ist die Verspätung am Zielbahnhof auf der Fahrkarte, nicht die Abfahrt.
  • Bei der DB beantragst du die Entschädigung online unter „Fahrgastrechte“, im DB Navigator oder mit dem Formular.
  • Seit Juni 2023 gibt es keine Entschädigung bei höherer Gewalt wie Unwetter – Streiks des Bahnpersonals zählen aber nicht dazu.
Keine Rechtsberatung. Dieser Überblick fasst die allgemeinen Regeln mit Stand 30. Oktober 2026 zusammen. Bedingungen, Beträge und Fristen können sich ändern und hängen von deiner Fahrkarte ab: Prüfe vor dem Antrag immer die offiziellen Angaben des Bahnunternehmens. Bei Einzelfällen helfen der Kundenservice, die Schlichtungsstelle söp, das Eisenbahn-Bundesamt oder eine Verbraucherzentrale.

Wie viel Entschädigung gibt es?

Grundlage ist Artikel 19 der Verordnung (EU) 2021/782. Ohne das Recht auf Beförderung zu verlieren, kannst du eine Entschädigung verlangen, berechnet auf den tatsächlich gezahlten Preis:

  • 25 % bei 60 bis 119 Minuten Verspätung,
  • 50 % ab 120 Minuten Verspätung.

Bei Hin- und Rückfahrkarten zählt der halbe Preis, also die verspätete Fahrt. Für Zeitkarten gibt es Pauschalen statt Prozenten – laut DB bei Zeitkarten des Fernverkehrs 5 Euro in der 2. und 7,50 Euro in der 1. Klasse je Fall, insgesamt höchstens 25 % des Zeitkartenwerts. Für Verbund-Zeitkarten und das Deutschlandticket gelten eigene Beträge; Details in den DB-FAQ zur Entschädigung.

Die 4-Euro-Grenze

Die Verordnung erlaubt den Unternehmen, Beträge unter 4 Euro nicht auszuzahlen, und die DB macht davon Gebrauch: „Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt.“ Bei 60–119 Minuten erreichen 25 % diese Grenze erst ab einem Fahrpreis von 16 Euro, bei 120 Minuten und mehr erreichen 50 % sie ab 8 Euro. Für kurze, günstige Nahverkehrsfahrten gibt es deshalb oft nichts.

Wann es keine Entschädigung gibt

  • Wenn du schon vor dem Kauf von der Verspätung wusstest.
  • Wenn du mit einem anderen Zug oder auf einer anderen Route mit weniger als 60 Minuten Verspätung ankommst.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen außerhalb des Bahnbetriebs: extreme Wetterlagen, schwere Naturkatastrophen, schwere Gesundheitskrisen, Personen im Gleis, Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug, Polizeieinsätze, Sabotage oder Terror.

Ein Streik des eigenen Personals, technische Störungen am Zug oder Probleme der Infrastruktur befreien die Bahn nicht von der Entschädigung.

So stellst du den Antrag bei der DB

  • Online mit Kundenkonto (bahn.de oder DB Navigator): bei der Buchung auf „Entschädigung beantragen“ unter „Fahrgastrechte“ tippen.
  • Online ohne Konto: über die Auftragssuche mit Auftragsnummer und Nachnamen.
  • Formular: erhältlich im Zug, an der DB Information oder im Reisezentrum; per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte oder im Reisezentrum abgeben.
  • Du kannst zwischen Gutschein und Auszahlung wählen.

Alle Wege stehen auf der offiziellen Seite bahn.de/fahrgastrechte. Beschwerden richtest du binnen 3 Monaten an das Unternehmen, das innerhalb eines Monats antworten muss. Bei Streit hilft die unabhängige Schlichtungsstelle (söp); zuständige Behörde ist das Eisenbahn-Bundesamt. Achtung vor SMS mit Links zu angeblichen Erstattungen: Die DB nimmt Anträge nur über ihre eigenen Kanäle an. In Österreich laufen Anträge über die ÖBB, in der Schweiz gelten eigene Regeln der SBB.

Anschluss verpasst?

Mit einer durchgehenden Fahrkarte zählt die Verspätung am Ziel: Wer wegen eines verpassten Anschlusses 70 Minuten später ankommt, hat 70 Minuten Verspätung. Ist absehbar, dass du mindestens 60 Minuten zu spät ankommst, muss dir die Bahn außerdem anbieten, die Fahrt gegen Erstattung abzubrechen oder auf einer anderen Route weiterzufahren.

Verspätungen live prüfen

Auf Trainradar24 siehst du Abfahrten und Verspätungen großer Bahnhöfe, zum Beispiel Frankfurt (Main) Hbf, Leipzig Hbf oder Stuttgart Hbf. Für den Antrag zählt die von der Bahn erfasste Ankunft: Fahrkarte aufheben und am besten einen Screenshot der Ankunftszeit machen.

Häufige Fragen

Bekomme ich die Entschädigung automatisch?
In der Regel nein, du musst sie beantragen. Bei Online-Tickets erkennt die DB die Fahrt, die Verspätung musst du aber im Antrag auslösen.

Gilt das auch für Sparpreise?
Ja. Die Verordnung unterscheidet nicht nach Tarif, die Entschädigung richtet sich nach dem gezahlten Preis.

Wie schnell wird gezahlt?
Laut Verordnung innerhalb eines Monats nach dem Antrag.

Was ist mit Taxi oder Hotel?
Bei längeren Verspätungen muss die Bahn Hilfe leisten, etwa Verpflegung oder eine Unterkunft. Belege aufbewahren und dem Antrag beifügen.

Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt nicht die Beförderungsbedingungen des Unternehmens, die im Einzelfall gelten: Beträge und Fristen bitte über die offiziellen Kanäle prüfen. Stand: 30. Oktober 2026.

Quellen: Verordnung (EU) 2021/782, Art. 18–20, Ihr Europa (EU-Kommission), Deutsche Bahn – Fahrgastrechte, DB-FAQ Entschädigung, söp – Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.

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